Rufmordkampagne gegen Aufsichtsratsvorsitzenden Oliver Krautscheid rechtswidrig

In einem Urteil vom 29. Juni 2021, dessen Begründung seit August 2021 vorliegt, hat der Bundesgerichtshof ein vorhergehendes Urteil des Kammergerichts aufgehoben (VI ZR 10/18). Zuvor hatte das Kammergericht den vom Landgericht untersagten Blog als gerade noch zulässige Meinungsäußerung bewertet. Geklagt hatte Oliver Krautscheid, eine Führungskraft und Aufsichtsratsvorsitzender aus Frankfurt am Main.

Marcus Johst, der sich selber als Spezialist für Rufmordkampagnen rühmt, betrieb bis in den Juli 2021 den Internetblog www.aktienversenker.de. Unter diesem Titel verunglimpfte Johst über mehr als zehn Jahre das berufliche Wirken des Aufsichtsratsvorsitzenden Oliver Krautscheid. In über 100 Blogbeiträgen und Videos ließ der Beklagte keine Gelegenheit aus, über den Aufsichtsratsvorsitzenden Verdächtigungen zu verbreiten, die sich durchgehend als unzutreffend erwiesen. So bezeichneten zahlreiche Beiträge den Kläger als „Bilanzfälscher“, „Firmenräuber“, „Börsenhallodri“ oder „Börsenversager“, außerdem wurden ihm unter anderen „Lüge“, „Betrug“, „Habgier“, „Managementversagen“, „Kriminalität“ und die Vernichtung von Aktienvermögen in zahlreichen Unternehmen vorgeworfen. Gerichtsurteile, die diese Vorwürfe bestätigen konnten, liegen nicht vor.

Die reißerischen, abträglichen und suchmaschinenoptimierten Schlagzeilen und Videos führten zum Cyber-Mobbing gegen Oliver Krautscheid und wurden eine „Visitenkarte“ für das fragwürdige Medienberatungsgeschäft von Marcus Johst.

Blog nicht zulässig, wenn dieser einer Erpressung dient

Die Pressekammer des Landgericht Berlins verbot bereits im Jahre 2015 den Betrieb des gesamten Blogs gegen Oliver Krautscheid, weil das Gericht eine sittenwidrige Schädigungsabsicht von Johst erkannte. Das Kammergericht Berlin urteilte 2017, der Kläger habe diese „Meinungsäußerungen“ hinzunehmen, weil es um berufsbezogene Themen ginge und die Berichterstattung auf dem Blog überwiegend „substanzarm“ respektive frei von Fakten seien. Das gelte sogar noch, wenn im Raum steht, dass der Beklagte ohne Rechtsgrund viel Geld für die Einstellung der Rufmordkampagne verlangt haben soll. Das Urteil gewährte daher im Ergebnis auch Mafiosos das Recht auf die Verbreitung von falschen Verdächtigungen. Nun hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung des Kammergerichts für rechtswidrig erachtet.

Oliver Krautscheid: Bankeinlagen in Europa nicht sicher

Die Deutsche Wirtschafts Nachrichten veröffentlichten heute eine für alle Vermögensbesitzer dramatische Realität. Demnach bestätig der niederländische Notenbankchef und EZB-Mitglied: Die Enteignung von privaten Bank-Guthaben wird künftig Teil der „europäischen Liquidierungspolitik sein“. 

Der einfache Sparer sollte sich nun gut überlegen, wie viel Geld er auf welcher Bank belassen will. Die Zentralbanken übernehmen nun das Kommando bei der Neuordnung des europäischen Banken-Systems. Das niederländische EZB-Mitglied und Notenbank-Präsident seines Landes, Klaas Knot, bestätigte in einem Vortrag am Donnerstag, was der niederländische EuroGruppenführer Jereon Dijsselbloem vergangene Woche verkündet hatte: Die Restrukturierung der europäischen Banken wird nach dem Vorbild Zyperns erfolgen. Alle Bank-Guthaben werden, falls notwendig, enteignet. 

…Damit trägt Klot die neue Doktrin der EZB offiziell vor: Zypern ist die Blaupause geworden. Dies gilt in Bankenkreisen mittlerweile als neue Lage: Die viel beschworene Einlagen-Sicherung ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Dies bedeutet konkret: Der einfache Bank-Kunde kann sich in der gesamten Euro-Zone nicht mehr in Sicherheit wiegen, wenn er sein Geld auf die Bank bringt. Er muss sich über den Zustand seiner Bank erkundigen, indem er ihre Bilanzen studiert oder versucht, sich einen Überblick über das hochexplosive, geheime und nicht bilanzpflichtige Derivaten-Geschäft der Bank zu verschaffen. Um es klar zu sagen: Beides ist vollkommen aussichtslos. Denn selbst bei größter Fachkenntnis ist es heute unmöglich, das Risiko einer Bank abzuschätzen. Die meisten Bilanzen sind längst raffinierte Lügengebäude, die keiner mehr versteht und die auch keiner verstehen soll. Insoweit ist es gut, dass die EZB nun endlich Klartext spricht. Vermutlich gibt es auch keine Alternativen, als die Banken bei lebendigem Leibe  gesund zu schrumpfen. Für Anleger, Inhaber von Sparbüchern und Unternehmen bedeutet die Ankündigung von Knot eine Aufforderung zur sofortigen Neu-Orientierung. Denn wenn es seit Zypern noch Zweifel gegeben haben sollte, dass die Bank-Einlagen nicht mehr sicher sind, mit Knots trockener Erklärung ist es amtlich.

Für mittelständische Unternehmen ist dies eine besonders schlechte Nachricht, weil sie aus praktischen Gründen kaum Alternativen zu einem Bank-Konto haben. Sie müssen jedoch, wie alle anderen, damit rechnen, über Nacht enteignet zu werden – und zwar dort, wo es sie am empfindlichsten trifft: Bei der Liquidität. Wenn der Staat kommt wie der Dieb in der Nacht, dann kann ein Unternehmen die Gehälter nicht mehr auszahlen und gerät in akute Insolvenz-Gefahr (wie das konkret aussieht, hat ein IT-Unternehmer dokumentiert – hier). Unter Umständen müssen die Unternehmen nun überlegen, wieder größere Bar-Bestände im Unternehmen selbst zu horten. Vielleicht gibt es sogar die Rückkehr der klassischen „Lohntüte“ – wo den Mitarbeitern das Geld bar ausbezahlt wird. Die kalte Entschlossenheit der Zentralbanken, nun auf Kosten der Bank-Kunden aufzuräumen, macht jedenfalls deutlich: Das Geld, das man sich erarbeitet hat, und das man für den Betrieb eines Unternehmens braucht, gehört überall hin – bloß nicht auf die Bank.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/30/ezb-bestaetigt-die-bank-guthaben-in-europa-sind-nicht-sicher/

Oliver Krautscheid: Basel III Auswirkungen auf Unternehmensfinanzierung

Die Umsetzung von Basel III in nationales Recht wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2014 Inkrafttreten. Ziel ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegen Finanzkrisen. Deshalb sollen neue Mindestanforderungen an Solvabilität, Verschuldenshöhe und Liquidität neu definiert werden.

Änderung ergeben sich auf der Kapitalseite und bei der Ermittlung der Risikogewichteten Aktiva (RWA). Zukünftig ist überwiegend hartes Kernkapital für Solvenzzwecke und zusätzlich für Kapitalpuffer zu bilden.

Neben diesen Änderungen wird durch die zusätzliche Begrenzung der Verschuldenshöhe für Institute, das reine Bilanzwachstum unabhängig von einer Risikogewichtung limitiert.

Zur Sicherstellung einer hinreichenden Liquidität wird ein Regelwerk eingeführt, welches sich aus zwei Kennzahlen zusammensetzt.

  • Liquidy Coverage Ratio, LCR
  • Net Stable Funding Ratio, NSFR

Die wesentlichen Auswirkungsdimensionen der Umsetzung von Basel III für Institute und ihre Kunden sind folgende:

  1. Umsetzungsaufwand bei den Instituten
  2. Überprüfung und Anpassung der Geschäftsmodelle der Institute
  3. Auswirkungen für Kunden

Durch Basel III steigen die Reporting- Anforderungen, welche auf Konzernebene künftig eine Datenbasis auf Einzelgeschäftsebene erfordern, um die Konsistenz regulatorischer und handelsrechtlicher Daten bzw. derer Überleitbarkeit sicherstellen zu können.

Im Zuge der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Solvabilität, Leverage und Liquidität resultiert die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung der Geschäftsmodelle. Dieser Anpassungsbedarf ist zu ermitteln. Bei der Analyse und Neuausrichtung sind die regulatorischen Kennzahlen in die bestehende Gesamtsteuerungslogik zu integrieren.

Die Auswirkungen von Basel III für Kunden erscheint direkt zu sein. So dass es unmittelbar zu einer neuen Kundenbeziehung und geänderten Produktnachfrage führen dürfte. Positive Effekte für Kunden sind wohl in den Liquiditätsanforderungen zu erblicken. Im Kreditgeschäft ergeben sich Veränderungen in Bezug auf Laufzeit und Besicherung. Künftig werden wohl hohe Besicherungen geringe Margenaufschläge verzeichnen, während weitgehend unbesicherte Kredite für den Kunden mit höheren Kosten verbunden sind. Eine Kreditnachfrage ist entsprechend zu erwarten und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Die konkreten Auswirkungen der Regelungsinitiativen in der Banksteuerung werden eine Herausforderung und ein zentraler Erfolgsfaktor sein.